Unsere Hausordnung

Regeln in der Klinik

  1. Präambel
    Liebe Patientin, lieber Patient, liebe Besucher,
    die Ärztinnen und Ärzte, das Pflegepersonal und alle Mitarbeitenden der Klinik sind bestrebt, alles für Ihre schnelle Genesung aufzuwenden. Bitte unterstützen Sie auch selbst diese Bemühungen durch Ihr Verständnis und die Einhaltung der ärztlichen und pflegerischen Anordnungen sowie dieser Hausordnung.
  2. Wertsachen und eingebrachte Sachen von Patientinnen und Patienten sowie Angehörigen
    Wir möchten Sie bitten, bei der Aufnahme in unserer Klinik nur die notwendigsten Kleidungsstücke wie Nachtwäsche, Hausschuhe und Toilettengegenstände mitzubringen. Größere Geldbeträge, Schmuck und andere Wertgegenstände bringen Sie bitte nicht mit. Sollten Sie keine andere Möglichkeit haben, wenden Sie sich bitte an das Stationspersonal.
  3. Medikamente
    Zeigen Sie bitte die von Ihnen mitgebrachten Arzneimittel bzw. Ihren Medikamentenplan der Aufnahme- oder Stationsärztin bzw. dem -arzt.
  4. Ihr Aufenthalt
    Ihre Aufnahme bzw. Verlegung auf eine bestimmte Station wird ebenso wie die Aufenthaltsdauer und der Tag der Entlassung entsprechend der medizinischen Notwendigkeit durch die zuständige Ärztin bzw. den zuständigen Arzt festgelegt. Zu Visiten, zur Ausführung von Verordnungen und zu Mahlzeiten bleiben Sie als Patientin bzw. Patient bitte in Ihrem Zimmer!
  5. Besuchs- und Ruhezeiten
    Die Besuchszeiten sind in den einzelnen Bereichen gegebenenfalls gesondert geregelt. Generell ist von 13:00–15:00 Uhr Mittagsruhe und von 22:00–06:00 Uhr Nachtruhe. Während dieser Zeiten und nach 20:00 Uhr sollten Krankenhausbesuche vermieden werden. Wenn Kinder unter 10 Jahren Sie besuchen wollen, sprechen Sie bitte mit Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt. In besonderen Fällen kann die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt einen Krankenbesuch untersagen. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf ihre Mitmenschen, es wird empfohlen, dass die Patientinnen und Patienten nicht mehr als zwei Besucher gleichzeitig empfangen. In begründeten Fällen kann die Besuchszeit sowie die Anzahl der Besuche beschränkt werden.
  6. Verlassen des Patientenzimmers
    Das Betreten anderer Patientenzimmer sowie der Personal- und Wirtschaftsräume ist nur mit Genehmigung des Klinikpersonals gestattet. Beim Verlassen der Station informieren Sie bitte das Stationspersonal.
  7. Alkohol- und Rauchverbot, Verbot unerlaubten Drogenkonsums
    In allen Räumen der Klinik besteht Verbot des Konsums von unerlaubten und erlaubten Drogen (z. B. Cannabis und Alkohol) und Suchtmitteln.
    Das Rauchen ist im Krankenhaus grundsätzlich nicht gestattet. Das gilt auch für E-Zigaretten, Shishas, Vape, Schnupftabak u. ä.
    Ausgewiesene Raucherzonen befinden sich außerhalb der Gebäude. Alkohol ist nur für Patientinnen und Patienten mit medizinischer Indikation gestattet.
  8. Klinikgebäude
    Betreten und verlassen Sie die Klinik bitte ausschließlich über den Haupteingang.
    Die Eingangstür ist aus Sicherheitsgründen montags bis freitags von 20:00–06:00 Uhr und an den Wochenenden von 20:00–07:00 Uhr verschlossen.
    Innerhalb des Klinikgebäudes ist die Aufbewahrung und Aufladung von Akkumulatoren von z. B. E-Bikes oder E-Scooter untersagt.
  9. Krankenhaushygiene
    Das Mitbringen von Tieren und eingetopften Pflanzen ist nicht erlaubt.
    Ausgenommen hiervon sind speziell ausgebildete Blindenführhunde unter Beachtung der hierfür geltenden Bestimmungen und gesondert ausgewiesene Bereiche. Jede Patientin bzw. jeder Patient hat sich den zu seiner Behandlung oder zur Verhütung von Ansteckungen angeordneten Desinfektions- und Isoliermaßnahmen zu unterziehen.
    Desinfizieren Sie bitte vor Betreten und nach Verlassen des Patientenzimmers sorgfältig Ihre Hände. Besonders gekennzeichnete Isolationszimmer dürfen nur nach Anmeldung bei der zuständigen Pflegekraft oder Rücksprache mit der zuständigen Ärztin bzw. dem zuständigen Arzt betreten werden.
    Besucher haben die jeweils vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen zu beachten. Besuche bei Patientinnen und Patienten mit übertragbaren Krankheiten werden individuell nach der Infektiösität und unter Wahrung besonderer Vorkehrungen gestattet.
    Nicht erlaubt sind Besuche durch Personen, die an infektiösen, übertragbaren Krankheiten leiden oder in deren Umfeld solche Krankheiten bekannt sind.
  10. Verhalten in der Klinik
    Wir bitten Sie und Ihre Besucher, pfleglich mit dem Mobiliar unseres Hauses umzugehen. Unterstützen Sie auch unsere Mitarbeitende durch persönliche Sauberkeit, Ordnung und Disziplin während Ihres Aufenthaltes in unserer Einrichtung. Während der Visiten und bei ärztlichen sowie pflegerischen Versorgungen schalten Sie bitte das Fernsehgerät aus.
  11. Telefon und Nutzung mobiler Geräte etc.
    Für Ihre persönlichen Telefongespräche können Sie Ihr Patiententelefon nutzen.
    Die Nutzung von Mobiltelefonen ist in nicht gekennzeichneten Bereichen gestattet, sofern durch Klingeltöne und/oder laute Einstellungen Mitpatienten nicht gestört werden. Das Benutzen von mitgebrachten elektrischen Geräten wie beispielsweise Laptops, Ladegeräte oder Geräte, die der Körperpflege dienen (z. B. Rasierapparate, Haartrockner) ist nur gestattet, wenn sie den sicherheitstechnischen Standards entsprechen. Bei Verlust oder Beschädigung privater Geräte übernimmt die Klinik keine Haftung.
    Nutzen Sie die Kamerafunktion Ihres privaten Gerätes für Onlinekonferenzen/Schulunterricht u. ä., ist Ihrerseits sicherzustellen, dass Dritte (z. B. Personal, Mitpatienten) von der Kamera nicht erfasst werden. Film-, Fernseh-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, bedürfen der Erlaubnis der aufgezeichneten Personen und der Geschäftsführung. Film-, Fernseh-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen von Mitpatienten und Personal sind nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung zulässig.
  12. Auskünfte an Angehörige, Dritte
    Auskünfte über Ihren Gesundheitszustand werden von unseren Mitarbeitenden mündlich oder telefonisch grundsätzlich nicht erteilt, ggf. nur an die von Ihnen angegebenen Personen nach eindeutiger Identifikation.
  13. Hausrechtliche Maßnahmen
    Kommt es durch Ihr Verhalten zu groben bzw. wiederholten Verstößen gegen die ärztlich verordneten Behandlungsmaßnahmen oder gegen die Hausordnung, so ist der Leiter der Klinik berechtigt, Sie aus der Einrichtung zu entlassen. Über diese Maßnahme wird Ihre Krankenversicherung verständigt.
  14. Persönliche Anliegen
    Hinweise, persönliche Anliegen und Kritiken teilen Sie bitte unseren Mitarbeitenden mit.
    Schriftlich gerne an:
    Katharina Klinik
    Beschwerdemanagement
    Friedrich-Naumann-Str. 53
    39261 Zerbst
  15. Allgemeines
    Als Patientin bzw. Patient machen Sie sich bitte auch mit unseren allgemeinen Vertragsbedingungen vertraut. Bei Beachtung der in dieser Hausordnung aufgeführten Punkte tragen Sie persönlich mit dazu bei, die verantwortungsvolle Arbeit unserer Ärztinnen und Ärzte, des Pflegepersonals und aller weiteren Mitarbeitenden zu unterstützen. Dadurch schaffen Sie selbst auch die Voraussetzungen, die für Ihre Gesundung unbedingt notwendig sind. Jede Chefärztin und jeder Chefarzt ist berechtigt, für ihre bzw. seinen Bereich spezielle Festlegungen zu dieser allgemeinen Hausordnung zu treffen. Diese werden dann gesondert ausgewiesen und sind zu beachten.
  16. Hinweise zum Klinikgelände
    Es ist untersagt, sich ohne Genehmigung der Geschäftsführung wirtschaftlich zu betätigen, Werbung zu betreiben oder Geldspenden zu sammeln.
    Das Betteln oder unbefugte Nächtigen ist auf dem gesamten Klinikgelände untersagt.
    Auf dem Gelände der Klinik gilt die Straßenverkehrsordnung. Schäden (z. B. durch Verkehrsunfall, Parkplatzunfall, Unwetterschaden, Diebstahl) können nur über private Versicherungen reguliert werden.
    Nutzen Sie bitte den Parkplatz an der Dessauer Straße. Gehbehinderte und gehunfähige Patientinnen und Patienten können mit dem Privat-PKW oder einem Taxi für die Dauer des Ein- und Aussteigens auf die Anfahrt zum Haupteingang fahren.

Die Krankenhausleitung


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