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Sie haben die Wahl: Auf Wunsch können Sie sich bei uns von der Chefärztin oder dem Chefarzt behandeln lassen. Das gilt für alle Fachbereiche, die an Ihrer Behandlung beteiligt sind.
Unsere Wahlärztinnen und Wahlärzte verfügen alle über besonderen Qualifikationen und Expertise in ihrem medizinischen Fachbereich. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Wahl.
Finden Sie Ihre Wahlärztin/Ihren Wahlarzt im passenden Fachbereich.
Die Behandlung durch die Chefärztinnen bzw. Chefärzte (ärztliche Wahlleistung) wird gesondert in Rechnung gestellt und erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Dies umfasst auch alle begleitenden Arztleistungen wie die der Anästhesie, Labormedizin, etc., die ebenfalls separat in Rechnung gestellt werden. Die Preise für die ärztliche Wahlleistung hängen von Aufwand und Schweregrad der medizinischen Behandlung ab und sind daher schwer im Vorfeld einzuschätzen.
Wenn Sie diese Zusatzleistung in Anspruch nehmen möchten, beraten wir Sie gerne.
Sie haben Interesse an einem unserer Wahlleistungszimmer oder haben Fragen dazu? Dann kontaktieren Sie uns gern:
Sylke Spitzer
03923 739 80016
sylke.spitzer@helios-gesundheit.de
Fragen Sie bei Ihrer Krankenversicherung nach, ob Ihre Versicherung die Unterbringung im Komfortzimmer deckt (Nichtärztliche Wahlleistung).
In diesem Fall trägt Ihre Kasse die Kosten für die Unterkunft. Wir unterstützen Sie gerne bei administrativen Fragen.